Tubuslage überprüfen und laut ansagen (exspir. CO2, Auskultation)
Analgosedierung mit Perfusor beginnen
BGA-Kontrolle
Röntgenthorax?
Magensonde legen, Ablaufbeutel
Oberkörperhochlagerung 15–30°
Cuff-Druck auf 20-30 mmHg
Lungenprotektive Beatmung: Vt 6-8 ml/kg, Pinsp. ≤ 30 mbar, FiO2 titrieren, Ziel-SpO2 ≥ 94%
Feuchtbeatmung? Bronchodilatation?
Kontrolle der korrekten Tubuslage am besten durch Kapnographie oder etCO2, alternativ durch Sonographie oder Auskultation.
Die Wirkdauer der Narkoseeinleitung ist in der Regel kürzer als die der Muskelrelaxantien, deshalb muss nach Intubation die Analgosedierung mit Perfusor aufrecht erhalten werden.
Eine Magensonde reduziert das Risiko von Erbrechen oder Regurgitation, vor allem bei nicht nüchternen Patienten oder nach Maskenbeatmung mit Insufflation von Luft in den Magen.
Die Oberkörperhochlagerung reduziert das Risiko von gastralem Reflux und beatmungsassoziierter Pneumonie.
Viele Patienten entwickeln eine Bronchialobstruktion unter Beatmung, eventuell war die Obstruktion sogar die eigentliche Indikation zur Intubation. Hier ist die niedrigschwellige Verordnung von Inhalationen mit Bronchodilatatoren sinnvoll.
Der Cuffdruck sollte so niedrig wie möglich gehalten werden, in der Regel um 20 bis 30 cmH2O. Ein höherer Cuffdruck verursacht Läsionen der Trachealschleimhaut bis hin zur Tracheomalazie. Ein niedrigerer Cuffdruck ist möglich, solange kein Leck auftritt.
Letzte Überarbeitung: 10.05.2023